Was ab welcher Größe gilt
Die Staffelung ist überschaubar, wird im Kundengespräch aber regelmäßig durcheinandergebracht. Diese Übersicht hilft beim Angebot.
| Installierte Leistung | Was verlangt wird |
|---|---|
| unter 7 kWp | Kein intelligentes Messsystem, keine Steuerbarkeit gefordert |
| 7 bis 25 kWp | Intelligentes Messsystem und Wirkleistungssteuerung verpflichtend |
| 25 bis 100 kWp | Zusätzlich Direktvermarktung |
| über 100 kWp | Viertelstundenwerte, fernabrufbar, Direktvermarktung verpflichtend |
Die 60-Prozent-Regel ist ein Übergangszustand
Solange das intelligente Messsystem samt Steuerbarkeit nicht in Betrieb ist, darf höchstens 60 % der installierten Leistung eingespeist werden. Je nach Ausrichtung und Speichergröße kostet das typischerweise 3 bis 8 % des Jahresertrags.
Für das Angebot ist die Reihenfolge wichtig: Die Begrenzung endet nicht dadurch, dass die Anlage größer wird, sondern erst mit dem Einbau des intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber. Bis dahin ist jede Kilowattstunde, die im Haus verbraucht statt abgeregelt wird, bares Geld – ein handfestes Argument für ein Energiemanagement direkt zur Inbetriebnahme.
Negative Preise: der neue Fall im Bestandsgespräch
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise. Maßgeblich ist der Day-Ahead-Viertelstundenpreis. Anlagen unter 100 kW sind davon ausgenommen, solange kein intelligentes Messsystem verbaut ist.
Die Größenordnung: 2023 gab es 301 Stunden mit negativem Day-Ahead-Preis, 2024 waren es 457, 2025 bereits 573. Der Gesetzgeber benennt die Antwort darauf ausdrücklich – Eigenverbrauch oder Einspeichern statt Einspeisen.
Herstellerübergreifend anbinden
Die eigentliche Stärke im Bestand liegt darin, dass die Anbindung nicht an der Marke hängt. Über Modbus TCP und Modbus RTU, SunSpec, EEBUS sowie herstellerspezifische Schnittstellen spricht die Softwarebasis evcc über 800 Geräte an – Wechselrichter, Batteriespeicher, Zähler, Wallboxen, Wärmepumpen und Fahrzeuge.
Für Sie heißt das: Der Speicher darf von einem anderen Hersteller sein als der Wechselrichter, und die Wallbox stammt aus einem Projekt, an dem Sie gar nicht beteiligt waren. Ob ein bestimmtes Gerät dabei ist, lässt sich vor dem Angebot prüfen.
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Was das für die Anlagenplanung heißt
- Ein Zähler am Netzanschlusspunkt ist die Grundlage für jede sinnvolle Regelung – ohne Messwerte keine Überschusssteuerung.
- Wechselrichter ohne Netzwerkanschluss lassen sich über RS-485 einbinden; Busleitung und Abschluss gehören in die Planung.
- Der Steuerweg für die Reduzierung wird vom Netzbetreiber vorgegeben – digital über EEBUS oder klassisch über potentialfreie Kontakte.
- Das Steuergerät braucht fünf Teilungseinheiten auf der Hutschiene und eine 5-V-Versorgung.