Förderfähig – wenn die Reihenfolge stimmt

Ein Energiemanagementsystem kann bezuschusst werden. Der Zuschuss ist überschaubar, aber er ist ein gutes Argument. Wichtiger ist der Fallstrick: Ein gewöhnlicher Kauf vor der Antragstellung macht die Förderung zunichte.

Wo das Gerät einsortiert ist

Das HEMS Plus fällt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, unter die Anlagentechnik – konkret unter Nummer 5.2 b), „Efficiency Smart Home". Gefördert wird die Maßnahme mit einem Zuschuss von 15 %; liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommen weitere 5 % hinzu.

Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto. Damit ist das Gerät auch als Einzelmaßnahme förderfähig – die vielfach kursierende Zahl von 2.000 € gehört zu einer anderen Bestimmung und trifft hier nicht zu.

Der Fallstrick: Vorhabenbeginn

Der Zuschuss setzt voraus, dass die Maßnahme noch nicht begonnen hat. Ein normaler Kauf im Shop gilt bereits als Vorhabenbeginn. Damit ist der Anspruch verloren.

Wer die Förderung nutzen will, muss den Ablauf einhalten: erst den Antrag stellen, dann beauftragen. Diesen Hinweis sollten Sie im Angebot deutlich machen. Ein Kunde, der die Reihenfolge nicht kennt, macht Sie später dafür verantwortlich.

Zwei Punkte, die für Sie sprechen

Die Anforderung an das Messsystem ist erfüllt

Die Förderrichtlinie verlangt die Anbindungsfähigkeit an ein intelligentes Messsystem. Über die integrierte Steuerbox-Funktion und EEBUS ist diese Anforderung abgedeckt.

Selbstbau ist ausdrücklich ausgeschlossen

Eigenbaulösungen sind nicht förderfähig. Das ist ein sachliches Argument gegenüber dem Kunden, der überlegt, sich die Steuerung selbst zusammenzustellen: Der Zuschuss entfällt, und die Konformitätsunterlagen für die Anlagenmappe fehlen ebenfalls.

Nicht verwechseln Die Förderung nach BEG EM ist etwas anderes als die Liste förderfähiger Energiemanagement-Software des BAFA. Jene richtet sich an Unternehmen im Zusammenhang mit ISO 50001 und hat mit dem Wohngebäudebereich nichts zu tun.

Was Sie im Angebot ergänzen sollten

  • Einen deutlichen Hinweis, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden muss.
  • Den Verweis darauf, dass die Zuschusshöhe von der Gesamtmaßnahme abhängt und ein individueller Sanierungsfahrplan den Satz erhöht.
  • Die Klarstellung, dass Sie die Förderfähigkeit im Einzelfall nicht zusichern können – das entscheidet die Bewilligungsstelle.