Die Wärmepumpe muss steuerbar sein, ohne kalt zu bleiben

Netzdienlich heißt nicht kalt. Diese Seite ordnet ein, was §14a für die Wärmeerzeugung tatsächlich bedeutet, welche Vorgaben Sie festlegen müssen und wo Ihre Verantwortung endet.

Was §14a für die Wärmeerzeugung bedeutet

Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung haben, fallen unter die Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf im Engpassfall eingreifen – aber nur reduzieren, nicht abschalten.

Das ist der Punkt, der im Kundengespräch am häufigsten falsch ankommt. Der Netzbetreiber schaltet die Wärmepumpe nicht aus. Er begrenzt die Leistung, und eine Mindestleistung bleibt jederzeit garantiert.

Zwei Bezugspunkte, ein wichtiger Unterschied

Wird das Gerät direkt angesteuert, gelten 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung. Läuft die Steuerung dagegen über ein Energiemanagementsystem, wird ein Gesamtwert für den ganzen Netzanschluss gebildet – aus 4,2 kW für das erste Gerät plus einem Gleichzeitigkeitsfaktor für jedes weitere.

Praktisch heißt das: Je mehr steuerbare Geräte am Anschluss hängen, desto mehr Spielraum hat das Energiemanagement, die Reduzierung dorthin zu legen, wo sie am wenigsten weh tut. Für die Wärmepumpe ist das ein Vorteil.

Womit das HEMS Plus die Wärmepumpe anspricht

Für die Ansteuerung stehen zwei potentialfreie Wechsler zur Verfügung – genau das Kontaktpaar, das die SG-Ready-Schnittstelle erwartet. Damit lassen sich die üblichen Betriebszustände von der Sperre bis zur Anhebung abbilden.

Bei Wärmepumpen mit Modbus- oder Netzwerkanbindung geht es auch feiner: Dann wird nicht nur zwischen Betriebszuständen umgeschaltet, sondern die Leistung tatsächlich moduliert. Ob Ihr Fabrikat das unterstützt, hängt am Gerät – die Softwarebasis evcc bindet eine wachsende Zahl von Wärmepumpen und Heizstäben direkt an.

Die Relais sind Signalkontakte Die Wechsler schalten bis 24 V und sind für die SG-Ready-Eingänge gedacht. Ein Heizstab oder ein Verdichter wird niemals direkt geschaltet – dafür setzt die Elektrofachkraft ein Koppelrelais oder ein Schütz.

Was Sie festlegen müssen

Die elektrische Verdrahtung macht die Elektrofachkraft. Die fachliche Vorgabe, wie sich die Anlage in welchem Zustand verhalten soll, kommt aber von Ihnen. Diese vier Punkte gehören schriftlich zur Anlage:

  1. Verhalten im Sperr- beziehungsweise Reduzierfall

    Läuft die Wärmepumpe reduziert weiter, oder geht sie in einen definierten Bereitschaftszustand? Wie lange darf dieser Zustand anstehen, ohne dass der Komfort leidet?

  2. Verhalten bei Überschuss

    Soll bei PV-Überschuss die Vorlauftemperatur angehoben oder der Pufferspeicher beladen werden? Das entscheidet darüber, wie viel Eigenverbrauch die Anlage überhaupt erzeugen kann.

  3. Speicherkapazität und Mindestlaufzeiten

    Ohne thermischen Puffer bleibt vom Lastmanagement wenig übrig. Welche Mindestlauf- und Mindeststillstandszeiten der Hersteller vorgibt, muss die Steuerung kennen.

  4. Trinkwarmwasser und Legionellenschaltung

    Diese Zeiten sind nicht verhandelbar und haben Vorrang vor jeder Optimierung. Sie gehören ausdrücklich in die Übergabe an die Elektrofachkraft.

Der Nutzen, den Ihr Kunde tatsächlich hat

Zwei Dinge lassen sich sauber begründen, ohne etwas zu versprechen, das der Netzbetreiber später einkassiert:

  • Reduziertes Netzentgelt. Wer die Steuerbarkeit herstellt, kann zwischen drei Modulen wählen. Die pauschale Variante liegt je nach Netzgebiet bei rund 165 € im Jahr je Marktlokation, auch wenn mehrere Geräte daran hängen. Gewährt wird sie vom Netzbetreiber, nicht durch das Gerät.
  • Betriebskosten über Eigenverbrauch und Tarif. Eine Wärmepumpe, die weiß, wann der eigene Strom da ist oder wann der dynamische Tarif günstig ist, läuft schlicht billiger. Das gilt auch dann, wenn gar keine große PV-Anlage vorhanden ist.

Abgrenzung zu Ihrem Gewerk

Sie liefern die heizungstechnische Vorgabe und die Parameter der Wärmepumpe. Der elektrische Anschluss des HEMS Plus, die Auswahl von Koppelrelais und die Abnahme gehören zur Elektrofachkraft. Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und Zählerthemen laufen über den Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.