§14a EnWG
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Heimspeicher über 4,2 kW, in Betrieb ab 2024. Der Netzbetreiber darf reduzieren, im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt.
Details ›§9 EEG
Steuerbarkeit der Erzeugung ab 7 kWp, 60-Prozent-Regel bis zum Einbau des intelligenten Messsystems, entfallende Vergütung bei negativen Preisen.
Details ›EEBUS und Steuerbox
Wie die Steuervorgabe technisch ins Haus kommt: digital über EEBUS oder als potentialfreier Kontakt. Beides ist vorgesehen, entschieden wird es vom Netzbetreiber.
Details ›Wer macht was
Die meisten Verzögerungen entstehen, weil ein Schritt bei jemandem liegt, der nichts davon weiß. Diese Aufstellung gehört ins Erstgespräch.
| Schritt | Zuständig | Was der Fachbetrieb beiträgt |
|---|---|---|
| Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung | Anlagenbetreiber | Technische Angaben zur Anlage, meist Ausführung im Namen des Kunden |
| Wahl des Moduls zur Netzentgeltreduzierung | Anlagenbetreiber | Beratung, welches Modul zur Anlage passt |
| Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerbox | Messstellenbetreiber | Platz im Zählerschrank vorsehen, Termin koordinieren |
| Vorgabe des Steuerwegs | Netzbetreiber | Abfragen, bevor Leitungen gezogen werden |
| Elektrischer Anschluss des Energiemanagements | Elektrofachkraft | Ausführung, Abnahme, Dokumentation |
| Anmeldung der Erzeugungsanlage | Anlagenbetreiber, meist über den errichtenden Betrieb | Ausführung, Marktstammdatenregister |
| Umsetzung der Steuervorgabe im Haus | Energiemanagement | Einrichtung und Übergabe |
Die Schritte in der Praxis
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Bestand aufnehmen
Welche Geräte sind vorhanden, welche kommen dazu, welche überschreiten die 4,2-kW-Schwelle? Bei mehreren Geräten derselben Kategorie hinter einem Netzanschluss zählt ausdrücklich die Summe – eine Wärmepumpenkaskade wird also gemeinsam betrachtet.
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Steuerweg beim Netzbetreiber abfragen
Digital über EEBUS oder potentialfreier Kontakt? Diese eine Antwort bestimmt den Verdrahtungsaufwand und gehört vor die Kalkulation, nicht danach.
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Anmeldung anstoßen
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird beim Netzbetreiber angemeldet, die Erzeugungsanlage zusätzlich im Marktstammdatenregister. Erst danach läuft die Terminkette beim Messstellenbetreiber an.
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Einbauen und einrichten
Montage im Verteiler, Signalpfade klemmen, Geräte anbinden, Betriebsvorgaben hinterlegen. Das Energiemanagement kann bereits arbeiten, bevor die Steuerbox steht.
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Nachziehen, wenn die Steuerbox kommt
Sobald der Messstellenbetreiber intelligentes Messsystem und Steuerbox installiert hat, wird der Steuerweg aktiviert. Bei der Erzeugungsanlage endet damit zugleich die 60-Prozent-Begrenzung.