Drei Regelwerke, die auf derselben Baustelle zusammentreffen

§14a EnWG regelt den Bezug, §9 EEG die Einspeisung, EEBUS liefert die Sprache dazwischen. Diese Seite ordnet ein, was wann greift. Vor allem aber, wer welchen Schritt verantwortet.

Wer macht was

Die meisten Verzögerungen entstehen, weil ein Schritt bei jemandem liegt, der nichts davon weiß. Diese Aufstellung gehört ins Erstgespräch.

SchrittZuständigWas der Fachbetrieb beiträgt
Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung Anlagenbetreiber Technische Angaben zur Anlage, meist Ausführung im Namen des Kunden
Wahl des Moduls zur Netzentgeltreduzierung Anlagenbetreiber Beratung, welches Modul zur Anlage passt
Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerbox Messstellenbetreiber Platz im Zählerschrank vorsehen, Termin koordinieren
Vorgabe des Steuerwegs Netzbetreiber Abfragen, bevor Leitungen gezogen werden
Elektrischer Anschluss des Energiemanagements Elektrofachkraft Ausführung, Abnahme, Dokumentation
Anmeldung der Erzeugungsanlage Anlagenbetreiber, meist über den errichtenden Betrieb Ausführung, Marktstammdatenregister
Umsetzung der Steuervorgabe im Haus Energiemanagement Einrichtung und Übergabe

Die Schritte in der Praxis

  1. Bestand aufnehmen

    Welche Geräte sind vorhanden, welche kommen dazu, welche überschreiten die 4,2-kW-Schwelle? Bei mehreren Geräten derselben Kategorie hinter einem Netzanschluss zählt ausdrücklich die Summe – eine Wärmepumpenkaskade wird also gemeinsam betrachtet.

  2. Steuerweg beim Netzbetreiber abfragen

    Digital über EEBUS oder potentialfreier Kontakt? Diese eine Antwort bestimmt den Verdrahtungsaufwand und gehört vor die Kalkulation, nicht danach.

  3. Anmeldung anstoßen

    Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird beim Netzbetreiber angemeldet, die Erzeugungsanlage zusätzlich im Marktstammdatenregister. Erst danach läuft die Terminkette beim Messstellenbetreiber an.

  4. Einbauen und einrichten

    Montage im Verteiler, Signalpfade klemmen, Geräte anbinden, Betriebsvorgaben hinterlegen. Das Energiemanagement kann bereits arbeiten, bevor die Steuerbox steht.

  5. Nachziehen, wenn die Steuerbox kommt

    Sobald der Messstellenbetreiber intelligentes Messsystem und Steuerbox installiert hat, wird der Steuerweg aktiviert. Bei der Erzeugungsanlage endet damit zugleich die 60-Prozent-Begrenzung.

Der Zeitverzug ist der Normalfall Zwischen Anmeldung und tatsächlichem Einbau des intelligenten Messsystems liegen je nach Messstellenbetreiber Wochen bis Monate. Planen Sie die Anlage so, dass sie in der Zwischenzeit vollständig nutzbar ist. Und sagen Sie Ihrem Kunden diesen Zwischenschritt vorher an.